Mitwirkung und Mitbestimmung des Betriebsrats im Arbeitsschutz

Dienstag, 23.10.2018, 14:55 - 15:20 Uhr, ICS | C6.1 de

Das Arbeitsschutzrecht nimmt in erster Linie den Arbeitgeber in die Pflicht. Betriebsintern aber weist das Gesetz dem Betriebsrat eine wichtige Rolle im betrieblichen Arbeitsschutz zu. Ohne seine Mitbestimmung u.a. bei der Gefährdungsbeurteilung und bei der Unterweisung kann der Arbeitgeber seine Pflichten gar nicht erfüllen. Nach der neuesten Rechtsprechung besteht zudem auch ein Mitbestimmungsrecht bei den weit gefassten Generalklauseln des Arbeitsschutzrechts. Der Gestaltungsspielraum ist dabei ebenso groß wie der betriebliche Regelungsbedarf.

Der Vortrag thematisiert Inhalt und Grenzen der notwendigen Betriebsratsbeteiligung im Arbeitsschutz. Er richtet sich an Arbeitgeber und Betriebsräte gleichermaßen, außerdem an Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte, die mit dem Betriebsrat zusammenarbeiten, sowie an Beschäftigte, deren Interessen der Betriebsrat vertreten soll.

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